Beherbergungsbetriebe sind laut dem Tourismusgesetz verpflichtet, eine monatliche Statistik, über Ankünfte- und Nächtigungszahlen, jeweils bis zum 5. des Folgemonats der Gemeinde zu übermitteln.
Die Meldung der Gemeinde muss am 15. des Folgemonats an die Bundesanstalt Statistik Austria ergehen.
Zusätzlich ist jedes Jahr mit Stichtag 31. Mai ist eine Erhebung der Beherbergungsbetriebe, Zimmer und Betten für die Bundesanstalt Statistik Austria und für die zuständige Landesstelle (Amt der Landesregierung) erforderlich.