Waldbrandgefahr - Verordnung der BH

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waldbrand

Aufgrund der aktuell trockenen und heißen Witterung hat die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha am 09.07.2024 zur Verhinderung von Waldbränden eine Waldbrandverordnung erlassen, wonach in den Wäldern sowie im Gefährdungsbereich des Waldes des gesamten Verwaltungsbezirkes Bruck an der Leitha   

·  jegliches Feuerentzünden sowie das Unterhalten von Feuer,   

·  das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch von Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung),  

·  die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und

·  das Rauchen   

verboten ist!

Diese Verordnung gilt von 9.7. bis 1.11.2024. Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.